Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung (WEV), mindestens 1mal jährlich, eine 2. Eigentümerversammlung pro Jahr ist kostenfrei
Leitung und organisatorische Abwicklung der WEV und Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten
Erstellung des Protokolls über die Eigentümerversammlung, sowie Versand an alle Wohnungseigentümer spätestens 3 Wochen nach Beschlußfassung
Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
Aufstellung und Überwachung der Haus- und Nutzungsordnung
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirats; Offenlegung der Verwaltungsunterlagen
Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
Abwicklung der erforderlichen Korrespondenz
Bearbeitung von Eigentümerübergängen
Auswertung und Überprüfung der für die WEG erforderlichen Verträge und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Verträgen, sowie die Einholung von Angeboten
Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
Juristische Verwaltung
Abschluß aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
Beendigung, insbesondere Kündigung von Verträgen sowie Vertragsänderungen das Gemeinschaftseigentum betreffend
Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer der Gemeinschaft gerichtet sind
Durchführung von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in mündlichen Verhandlungen
Finanz- und Vermögensverwaltung
Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
Rechnungsprüfung und Bewirken der Zahlungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
Abrechnungen die das Gemeinschaftseigentum betreffen
Aufstellung eines Wirtschaftsplans und Einziehung von Hausgeldern, Sonderumlagen u.ä.
Rechnungslegung und Jahresabrechnung
Eröffnung und Führung von Hausgeldkonten und Instandhaltungsrückstellungskonten
Erstellung von Abrechnungen und Erteilung von Auskünften, die ein Wohnungseigentümer für die Nebenkostenabrechnung (Splittung der umlagefähigen Kosten) für vermietetes Sondereigentum benötigt
Technische Verwaltung
Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
Beratung über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit, sowie Durchführung baulicher Änderungen
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
Teilnahme an Abnahmen und Übergaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen