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Allgemeine kaufmännische Verwaltung

Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung (WEV), mindestens 1mal jährlich, eine 2. Eigentümerversammlung pro Jahr ist kostenfrei

Leitung und organisatorische Abwicklung der WEV und Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten

Erstellung des Protokolls über die Eigentümerversammlung, sowie Versand an alle Wohnungseigentümer spätestens 3 Wochen nach Beschlußfassung

Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten

Aufstellung und Überwachung der Haus- und Nutzungsordnung

Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirats; Offenlegung der Verwaltungsunterlagen

Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

Abwicklung der erforderlichen Korrespondenz

Bearbeitung von Eigentümerübergängen

Auswertung und Überprüfung der für die WEG erforderlichen Verträge und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung

Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Verträgen, sowie die Einholung von Angeboten

Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen

 
Juristische Verwaltung

Abschluß aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge

Beendigung, insbesondere Kündigung von Verträgen sowie Vertragsänderungen das Gemeinschaftseigentum betreffend

Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft

Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer der Gemeinschaft gerichtet sind

Durchführung von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind

Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren

Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in mündlichen Verhandlungen

 
Finanz- und Vermögensverwaltung

Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung

Rechnungsprüfung und Bewirken der Zahlungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Abrechnungen die das Gemeinschaftseigentum betreffen

Aufstellung eines Wirtschaftsplans und Einziehung von Hausgeldern, Sonderumlagen u.ä.

Rechnungslegung und Jahresabrechnung

Eröffnung und Führung von Hausgeldkonten und Instandhaltungsrückstellungskonten

Erstellung von Abrechnungen und Erteilung von Auskünften, die ein Wohnungseigentümer für die Nebenkostenabrechnung (Splittung der umlagefähigen Kosten) für vermietetes Sondereigentum benötigt

 
Technische Verwaltung

Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen

Beratung über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit, sowie Durchführung baulicher Änderungen

Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen

Teilnahme an Abnahmen und Übergaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen