Allgemeine Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs betreffend das Wohnungseigentum
Zustellungsbevollmächtigung für das Wohnungseigentum
Abrechnungsprüfung der Wohngeldabrechnungen bzw. Wohngeldforderungen
Überwachung der laufenden Mietzahlungen, Abforderung bei Mietrückstand
Buchhalterische Erfassung der Zahlungseingänge
Monatliche Abrechnung der eingegangen Mietzahlungen (jeweils zum 10. eines Folgemonats)
Führen der Mietkautionskonten
Erstellung der Nebenkostenabrechnungen betreffend das Mieteigentum
Abforderung der Nebenkostenabrechnungsbeträge
Abrechnung gegenüber dem Mieteigentümer
Mietanpassungsklausel nach Lebenshaltungskostenindex bzw. dem jeweils gültigen Mietspiegel
Aufstellung und Überwachung der Haus- und Nutzungsordnung
Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Wohnungseigentümer
Abwicklung der erforderlichen Korrespondenz
Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Verträgen, sowie die Einholung von Angeboten
Juristische Verwaltung
Übergabe bzw. Rücknahme der Mietsache
Kündigung des Mietraums und gerichtlich und außergerichtliche Geltendmachung der rückständigen Forderung
Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils erforderlich sind
Entgegennahme von Erklärungen, die das Mieteigentum betreffen
Abschluß aller zur Verwaltung des Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
Beendigung, insbesondere Kündigung von Verträgen sowie Vertragsänderungen das Wohnungseigentum betreffend
Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Wohnungseigentümer
Durchführung von Maßnahmen die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
Beratung des Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
Finanz- und Vermögensverwaltung
Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
Rechnungsprüfung und Bewirken der Zahlungen für den Wohnungseigentümer
Rechnungslegung und Jahresabrechnung
Eröffnung und Führung von Hausgeldkonten und Instandhaltungsrückstellungskonten
Erstellung von Abrechnungen und Erteilung von Auskünften, die ein Wohnungseigentümer für die Nebenkostenabrechnung (Splittung der umlagefähigen Kosten) für vermietetes Sondereigentum benötigt
Technische Verwaltung
Überwachung der ordnungsgemäßen Instandhaltung bzw. Instandsetzung zum Mietgebrauch
Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache
Duldung von Maßnahmen und Abgabe von Erklärungen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses erforderlich sind
Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Eigentums erforderlichen Maßnahmen