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WEG - Verwaltung

Unter WEG-Verwaltung ist die Verwaltung im Sinne des „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentümergesetz)“ zu verstehen. Das Hauptziel der Verwaltung ist die Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilie. Hierzu gehören ausser der kaufmännischen Verwaltung auch die technische Objektverwaltung sowie die Finanz- und Vermögensverwaltung. Die vom Verwalter erstellten Wohngeldabrechnungen und der Wirtschaftsplan sind Bestandteile die in der jährlichen Eigentümerversammlung von allen Miteigentümern beschlossen werden.

Mietverwaltung

Wenn Sie Hausbesitzer und Vermieter sind, entlasten wir Sie von Ihren damit verbundenen Aufgaben. Dies beinhaltet die technische Objektüberwachung, Einleitung und Überwachung geeigneter Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, ebenso wie die Überwachung der Mieterkonten samt Mahnwesen sowie die Auswahl bei Neuvermietung bis hin zur Übergabe und Abnahme der Mietsache und selbstverständlich die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

Mieter – Teilverwaltung

Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer würden gerne einige Aufgaben, die sie als Vermieter nun einmal zu erfüllen haben, in professionelle Hände geben. Aber einerseits wollen sie die direkte Kontrolle z. B. über die Auswahl neuer Mieter gern behalten. Und andererseits erscheinen Ihnen die Kosten für eine komplette Hausverwaltung als recht hoch. Um dem gerecht zu werden bieten wir eine Mieter – Teilverwaltung an. Sie erhalten umfangreiche Leistungen und werden ganz erheblich entlastet. Und natürlich müssen Sie sich nicht mehr mit Ihren Nebenkostenabrechnungen herumplagen.